Aktuelles

Neue Festbeträge und neue Begrifflichkeiten in der Produktgruppe 08 „Einlagen“ – April 2017

Mit Wirkung zum 01. April 2017 hat der Spitzenverband der deutschen Krankenkassen neue Festbeträge, neue Begrifflichkeiten und neue Abrechenbarkeiten von Zusatzpo-sitionen an Einlagen beschlossen.
Sicherlich sind auch Sie als Facharzt, von Ihrer Ärztekammer darüber in Kenntnis gesetzt  worden. Wir schreiben informieren Sie hierzu, da Ihre Patienten uns in den vergangenen Jahren das Vertrauen entgegengebracht haben, Ihre Einlagenversorgung übernehmen zu dürfen und Sie somit für uns ein wichtiger Partner geworden sind. Um diese Zusammen-arbeit weiterhin für alle Seiten zufriedenstellend ausführen zu können, möchten wir Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz zusammenfassen.

  • Versorgungsmenge
    Im Rahmen der Erstversorgung erhalten Versicherte in der Regel zwei Paar orthopädische Einlagen. Das Wechselpaar sollte erst nach ausreichender und positiver Erprobung abgegeben werden. Im Allgemeinen ist bei einer Versorgung mit zwei Einlagenpaaren von einer Nutzungsdauer von mindestens einem Jahr auszugehen.
    Ausnahme: veränderte Erfordernisse des zu behandelnden Fußes (z.B. Kinder im Wachstumsalter)
  • Verordnungstexte
    stützende Einlage    vorher: Kopieeinlage
    Bettungseinlage elastisch    vorher: Kork-Leder-Einlage
    Weichbettungseinlagen    vorher: Weichpolstereinlagen + Weichschaumeinlagen
    Schaleneinlagen elastisch    vorher: Kork-Leder-Schaleneinlage
    Schaleneinlage fest    vorher: Schaleneinlage aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen
    Wie bisher ist immer auf eine ausreichende Darlegung der Diagnose zu achten.
  • Mit Ausnahme der Schaleneinlage fest und Einlagen mit Korrekturbacken sind Einlagen nun grundsätzlich langsohlig zu fertigen.
  • Der Unterschied zwischen Bettungseinlage und Weichpolsterbettungseinlage besteht im Materialaufbau.
  • Der Formabdruck ist nur noch für Versorgungen mit Korrektureinlagen und Einlagen bei schweren Fußfehlformen vorgesehen.
  • Sensomotorische bzw. propriozeptive Einlagen sind im Hilfsmittelverzeichnis nicht berücksichtigt, da die hierfür erforderlichen Nachweise zum medizinischen Nutzen derartiger Produkte nicht vorliegen und darüber hinaus bei keiner Indikation die Behandlung mit sensomotorischen bzw. propriozeptiven Einlagen als dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend angesehen werden kann.

Verordnungstext:

stützende Einlage (4/4)

mögliche Zusätze wenn verordnet:

  • Supinations-/Pronationskeil, einseitig/beidseits
  • Fersenspornausnehmung, einseitig/beidseits
  • Rigidusfeder, einseitig/beidseits
  • Weichbettung, langsohlig
  • Weichbettung, Vorfußbereich
  • Verkürzungsausgleich festverbunden

Bettungseinlage elastisch (4/4)

  • Supinations-/Pronationskeil, einseitig/beidseits
  • Fersenspornausnehmung, einseitig/beidseits
  • Rigidusfeder, einseitig/beidseits
  • Weichbettung, langsohlig
  • Verkürzungsausgleich festverbunden

Weichpolsterbettungseinlagen (4/4)

  • Supinations-/Pronationskeil, einseitig/beidseits
  • Fersenspornausnehmung, einseitig/beidseits
  • Verkürzungsausgleich festverbunden

Schaleneinlagen elastisch (4/4)

  • Supinations-/Pronationskeil, einseitig/beidseits
  • Fersenspornausnehmung, einseitig/beidseits
  • Rigidusfeder, einseitig/beidseits
  • Weichbettung, langsohlig
  • Weichbettung, Vorfußbereich
  • Verkürzungsausgleich festverbunden

Schaleneinlagen fest (3/4)

  • Supinations-/Pronationskeil, einseitig/beidseits
  • Fersenspornausnehmung, einseitig/beidseits
  • Weichbettung, langsohlig
  • Weichbettung, Vorfußbereich
  • Verkürzungsausgleich festverbunden

Zusätzlich zu den hier genannten Einlagen gibt es weiterhin „Einlagen bei schweren Fußfehlformen“. Diese Einlagen sind individuell auf Grundlage eines dreidimensionalen Formabdrucks hergestellt. Sie sind ausschließlich bei schweren, schmerzhaften und kontrakten Fußfehlformen als stützende, bettende oder entlastende Einlage einzusetzen, wenn eine Einlagenversorgung nicht auf Rohlingbasis möglich ist.

Sollten Sie Fragen zur Versorgung Ihrer Patienten oder Fragen zu den Neuerungen des GKV-Spitzenverbandes haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unser Orthopädie-Schuhtechnikmeister Herr Alexander Lauzi und sein Team stehen Ihnen beratend zur Seite.
Sie erreichen Herrn Lauzi unter: 06131-287110 oder alexander.lauzi@frohnhaeuser.com.